Deutscher Gerichtsvollzieher-Bund, Landesverband Hessen e.V.

Sozialwerk

Immer wieder werden Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen anlässlich einer Amtshandlung durch eine vorsätzliche Gewalttat – im schlimmsten Falle sogar tödlich – verletzt.

Die Angehörigen haben dann nicht nur die Trauer über den Verlust von Vater/Mutter, Sohn/Tochter oder Partner/in zu ertragen, sondern müssen feststellen, dass sich plötzlich Probleme ergeben, für deren Bewältigung sie menschliche oder aber auch dringend finanzielle Hilfe oder „Überbrückungshilfe“ von Dritten benötigen.

Der Tod eines Kölner Gerichtsvollziehers und seines Schlüsseldienst-Mitarbeiters als Folge einer vorsätzlich herbeigeführten Straftat anlässlich einer Zwangsräumung im Jahre 2002, nahm der Vorstand des Verbandes der Gerichtsvollzieher im Oberlandesgerichtsbezirk Köln e.V., zum Anlass, die Initiative zu ergreifen, für derartige Folgen einen „Sozialfonds“, und damit das Sozialwerk des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes e.V., zu gründen.

Auf diese Initiative hin wurde 2003 auf dem Bundeskongress des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes e. V. einstimmig die Gründung beschlossen. Noch im selben Jahr fand die Gründungsversammlung statt und damit konnte das Sozialwerk e. V. seine Arbeit und Hilfe im Sinne der Satzung aufnehmen. Durch das zuständige Finanzamt Siegburg erfolgte 2006 auch die Anerkennung als gemeinnützige und mildtätige Körperschaft!

Inzwischen konnte in mehreren Fällen – gerade auch außerhalb des „Justizbereichs“ – bereits Hilfe anlässlich von erlittenen Gewalttaten oder auch im Rahmen von nicht selbst verschuldeten finanziellen Notlagen, geleistet werden.

Daher ist das Sozialwerk laufend auf Spenden oder Beiträge neuer Mitglieder angewiesen.

Das Sozialwerk des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes e. V. ist „bundesweit tätig“ und hat sich folgende Ziele zur Aufgabe gemacht:

  • Unterstützung von betroffenen Opfern im Zusammenhang mit gegen sie verübter Gewalt- und Straftaten sowie deren bedürftiger Angehörigen!
  • Unterstützung von Opfern und deren Angehörigen anlässlich von Katastrophenfällen!
  • Unterstützung von Menschen, die unverschuldet durch Krankheiten oder Unglücksfälle in eine schwerwiegende Notlage geraten sind!

 

Mitglieder des Sozialwerkes sind

Alle Landesverbände des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes e. V. stellvertretend für alle ihre Mitglieder sowie weitere Einzelmitgliedschaften.
Einzelmitgliedschaften sind jederzeit möglich. Der Vorstand des Sozialwerkes würde sich sehr darüber freuen. Einen Aufnahmeantrag können Sie hier erhalten.

Der von der Mitgliederversammlung festgesetzte Jahres-Mindestbeitrag beträgt 10,00 EUR. Freiwillig sind nach „oben hin“ keine Grenzen gesetzt.

Das Sozialwerk ist laufend auf Spenden oder Beiträge neuer Mitglieder angewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Sozialwerk des DGVB.

 

dbb Hessen News